Fast jeder hatte bereits einen Verkehrsunfall, sei es selbstverschuldet oder durch einen anderen Verkehrsteilnehmer. Ein Auffahrunfall oder eine Vorfahrtsverletzung ist schnell passiert und damit treten nicht selten Fragen und Probleme auf. Die Korrespondenz mit Versicherungen, Polizei oder auch Sachverständigen ist zeitaufwendig und oftmals Nerven zehrend – das übernehmen wir gerne für Sie.

Gerne klären wir mit Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ab.

Das Rechtsgebiet Verkehrsrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Verkehrszivilrecht; u.a. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus Verkehrsunfällen.
  • Verkehrsstrafrecht; u.a. Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrverbot, Nötigung
  • Ordnungswidrigkeiten; u.a. Bußgeldbescheide, Alkohol-/Drogenverstöße, Abstandsverstöße
  • Fahrerlaubnisrecht; u.a. MPU, Führerscheinentzug
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Anna Jakimow

Rechtsanwaltsfachangestellte
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