Der Bau eines Gebäudes – privat oder gewerblich – beinhaltet sowohl für den Bauherren als auch für das ausführende Bauunternehmen oder Gewerk eine Vielzahl an Rechten und Pflichten. So birgt solch ein Vorhaben einiges an Konfliktpotential. Unklarheiten im Bauvertrag, Mängel am Rohbau, ausbleibende Zahlungen, Haftungsfragen – um nur ein paar der typischen Streitpunkte in diesem Bereich zu nennen. Vertrauen Sie auf uns und überlassen Sie uns Ihren Rechtsstreit, damit Sie sich wieder auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Das Rechtsgebiet Baurecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Baumängel

  • Gewährleistung

  • Bauvertrag

  • Architektenrecht (u.a. Honorarrecht, Haftungsrecht, Urheberrecht)

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Sabrina Spannmacher

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