Mit einem Erbe, sei es durch einen Todesfall oder eine vorweggenommene Erbfolge, stehen meist auch einige Fragen bezüglich der Rechten und Pflichten des Erblassers und der Erbengemeinschaft im Raum. Nicht selten kommt es hier zu Konflikten zwischen den verschiedenen Parteien oder es besteht Unsicherheit bei der Abwicklung, wenn beispielsweise Schulden des Erblassers vorhanden sind. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite und klären Sie auf, was Sie beachten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben.
DAS RECHTSGEBIET ERBRECHT UMFASST INSBESONDERE FOLGENDE BEREICHE
- Beratung und Erstellung eines Testaments / Erbvertrages
- Erbauseinandersetzungen einer Erbengemeinschaft
- Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilansprüchen
- Hilfe bei Regelungen des Nachlasses und der Vermögensnachfolge